Hinweise zur Elektro- und Elektronikaltgeräteentsorgung

Im Zusammenhang mit dem Vertrieb von Elektro- und Elektronikgeräten sind wir verpflichtet, Sie auf Folgendes hinzuweisen:
Alle Elektrogeräte, die in privaten Haushalten genutzt werden können, sind mit dem Symbol der durchgestrichenen Abfalltonne auf Rädern gekennzeichnet.
Das Symbol der durchgestrichenen Abfalltonne auf Rädern bedeutet, dass Altgeräte einer vom unsortierten Siedlungsabfall getrennten Erfassung zuzuführen sind. Altgeräte dürfen nicht mit dem Hausmüll entsorgt werden.

Endnutzer haben die Möglichkeit, Elektro- und Elektronikaltgeräte über einen Logistikdienstleister an uns zurückzusenden. Die Kontaktdaten finden Sie im Impressum.

Altbatterien und Altakkumulatoren, die nicht vom Altgerät umschlossen sind, sind vor der Abgabe an einer Erfassungsstelle von diesem zu trennen. Sie sorgen selbst für das Löschen personenbezogener Daten auf den zu entsorgenden Altgeräten. Für den privaten Haushalt ist die Rückgabe alternativ bei den kommunalen Sammelstellen Ihrer Stadt oder Gemeinde möglich. Bitte beachten Sie die vorstehenden Hinweise.

 

Pflichtinformation gemäß § 15 Abs. 1 VerpackGungsgesetz (VerpackG)

Um die Rückgabequote zu erhöhen, sind wir verpflichtet, nicht lizenzpflichtige Transportverpackungen unentgeltlich von Ihnen zurückzunehmen.
Zu diesen gehört z.B. die Einwegpalette bei der Speditionslieferung dieses Gerätes, weitere Umverpackung die typischerweise nicht zur Weitergabe an den Endverbraucher bestimmt ist, sowie weitere in § 15 VerpackG aufgeführte Verpackungen.
Weil dieses Verpackungsmaterial nicht an einem dualen Entsorgungssystem beteiligt werden kann, stellen wir durch die Rücknahme die Rückführung des Materials in einen geordneten Verwertungskreislauf sicher.

Die Rückgabe kann am Ort der Übergabe stattfinden. Sie erhalten auf Wunsch von uns ein Retourenschein für eine, für Sie kostenfreie, Rücksendung per Paketdienst.